Viele Fahrzeughalter sind sich unsicher, was HU und AU eigentlich voneinander unterscheidet – und das ist verständlich. Schließlich laufen beide Prüfungen oft gleichzeitig ab. Trotzdem steckt hinter den beiden Kürzeln etwas Eigenständiges. Hier erfährst du, worum es bei beiden geht und wie sie ablaufen.
Die HU: Sicherheit steht im Mittelpunkt
Die Hauptuntersuchung, kurz HU, ist in Deutschland Pflicht. Umgangssprachlich wird oft vom „TÜV“ gesprochen, obwohl mehrere Organisationen diese Untersuchung durchführen dürfen. Ziel der HU ist es, sicherzustellen, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist, die Umweltverträglichkeit sowie die Einhaltung der für dein Fahrzeug geltenden Bau- und Werkvorschriften – also keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist.
Die Prüfpunkte der HU sind in der Anlage VIIIa der StVZO klar definiert. Unter anderem folgende Punkte:
- Identität und Übereinstimmung mit den Fahrzeugpapieren
- Umweltbelastung
- Lenkung
- Bremsanlage
- Sichtverhältnisse, Beleuchtung, elektrische
Ausrüstung:
- Achsen, Räder, Reifen, Aufhängung
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau, Karosserie
- Sonstige Ausstattung
- Elektronische Systeme & On-Board-Diagnose (OBD)
- Funktionsprüfung / Probefahrt
Wenn alles passt, wird am Ende die Plakette für das hintere Nummernschild zugeteilt, auf welcher dann die nächste fällige HU erkenntlich ist.
Die AU: Saubere Abgase im Fokus
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine eigenständige Prüfung, die im Rahmen der HU durchgeführt werden muss. Kurz: Ohne AU keine HU! Hier geht es nicht direkt um die Sicherheit, sondern darum, ob dein Fahrzeug die zulässigen Abgaswerte einhält.
Geprüft werden z. B.:
- Die Emissionen deines Motors (abhängig vom Kraftstoff)
- Ob Katalysator oder Partikelfilter ordnungsgemäß funktionieren
- On-Board-Diagnosesystem (OBD)
Egal ob ältere Autos, Diesel- oder Verbrennerfahrzeuge, die AU ist für alle Autos relevant.
Warum hängen HU und AU heute zusammen?
Früher konnte man die AU getrennt von der HU machen – inzwischen gibt der Gesetzgeber aber vor, dass diese gemeinsam erfolgen müssen. Ohne bestandene AU gibt es keine neue HU-Plakette.
Falls du die AU schon vorher in einer Werkstatt machen lässt, ist das kein Problem: Du musst dann lediglich den Nachweis mitbringen, welcher aber frühestens einen Monat vor der HU stattgefunden hat.

