Was ist ein Mängelbericht?
Mängelberichte spielen vor allem bei der regelmäßigen Hauptuntersuchung beim Fahrzeug eine Rolle, aber auch im Bauwesen und in der Industrie. Sie dienen nämlich der Qualitätssicherung, als Nachweis für Beanstandungen und als Grundlage für Nachbesserungen oder rechtliche Schritte. Ein Mängelbericht ist ein schriftliches Protokoll, in dem festgestellte Mängel an einem Produkt, Bauwerk oder einer Dienstleistung dokumentiert werden. Er enthält eine genaue Beschreibung der Fehler, den Ort und Zeitpunkt der Feststellung sowie meist eine Frist zur Behebung.
Wie lange darf man mit einem Mängelbericht noch fahren, bevor die Mängel behoben sein müssen?
Wie lange man mit einem Mängelbericht noch fahren darf, kommt darauf an, wie schlimm die Mängel sind. Kleinere Sachen? Kein Problem, du kriegst trotzdem die Plakette und darfst ganz normal weiterfahren. Die Mängel musst du zwar beheben, aber es findet in der Regel keine Nachprüfung statt. Bei größeren Mängeln sieht es anders aus: Dann gibt es keine Plakette, und du hast einen Monat Zeit, alles reparieren zu lassen und zur Nachprüfung zu fahren. Wenn du das nicht beachtest, kann das teuer werden und sogar Bußgelder bzw. Punkte können entstehen.
Wichtig: Der spätestmögliche Termin zur Nachprüfung steht auf dem HU-Bericht. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss mindestens die Hauptuntersuchung erneut durchgeführt werden.
Welche Mängelkategorien gibt es in einem Mängelbericht zur Hauptuntersuchung?
Der Mängelbericht dokumentiert nicht nur die gefundenen Probleme, sondern stuft sie auch nach ihrer Schwere ein. Die Einteilung in Mängelkategorien hilft dabei, schnell zu erkennen, wie dringend eine Reparatur stattfinden sollte und ob das Fahrzeug weiter betrieben werden darf. Die Mängelkategorien und Fristen zur Behebung sind in der Anlage VIII der StVZO klar geregelt.
Es handelt sich bei den nachfolgenden Ausführungen um eine allgemeine, unverbindliche und rein informatorische Darstellung der Mängelkategorien nach Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung und stellen keine verbindliche Auslegung gesetzlicher Regelungen dar. Die Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt (Stand: 07.08.2025), erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
1. Geringer Mangel (GM)
Ein geringer Mangel stellt keine unmittelbare Gefahr dar und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit nicht wesentlich. Das Fahrzeug besteht in der Regel die Prüfung trotz kleiner Beanstandungen. Es ist dennoch wichtig, die geringen Mängel umgehend zu beheben, da sie sich zu größeren Problemen entwickeln können oder bei einer späteren Kontrolle beanstandet werden können.
Der Gesetzgeber gibt auch hier eine Frist von einem Monat vor. Eine Nachprüfung findet in der Regel aber nicht statt.
2. Erheblicher Mangel (EM)
Ein erheblicher Mangel bedeutet, dass sicherheitsrelevante oder umweltrelevante Bauteile nicht ordnungsgemäß funktionieren. Das Fahrzeug besteht die Hauptuntersuchung nicht. Die Mängel müssen umgehend behoben werden und das Fahrzeug muss unter Vorlage des Untersuchungsberichts innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden. Erst wenn alle Mängel (auch GM) behoben sind wird die Hauptuntersuchung positiv abgeschlossen und die Plakette zugeteilt.
3. Gefährlicher Mangel (VM)
Bei einem gefährlichen Mangel liegt eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung vor. Der Halter ist verpflichtet diese umgehend zu beseitigen und das Fahrzeug bis zum Ablauf der Frist wieder vorzuführen.
4. Verkehrsunsicher (VU)
Das Fahrzeug wird verkehrsunsicher durch gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen rechtfertigen. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die zuständige Zulassungsbehörde wird informiert. Der Fahrzeugführer wird darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen vor Behebung der Mängel nicht fahren darf. Auch der Halter wird im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hingewiesen. Eine Nachprüfung mit einer Frist von einem Monat ist erforderlich.
5 . Hinweis
Ein Hinweis ist kein eigentlicher Mangel, sondern ein Vermerk auf einen möglichen zukünftigen Defekt oder Abnutzungszustand. Hier besteht kein akuter Handlungsbedarf, aber es sollte im Auge behalten werden.
Wie viel kostet die Ausstellung eines HU-Mängelberichts?
Der HU-Bericht kostet immer dasselbe. Ob dein Fahrzeug besteht oder nicht – die Gebühren bleiben gleich.
Schließt der Prüfingenieur die HU „Ohne Mängel“ ab, stehen entsprechend auch keine Mängel auf dem Bericht. Die aktuellen Preise für eine HU findest du auf unserer Homepage. https://pruefstelle-blatter.de/#Preise .
Wichtig: Wird die gesetzliche Frist für die Nachbesserung überschritten, können die Kosten deutlich steigen. In solchen Fällen ist oft eine komplette neue Hauptuntersuchung notwendig – inklusive voller Gebühr.
Was passiert, wenn der Mängelbericht verloren geht?
Wenn der Bericht verloren geht, kannst du einfach eine Kopie bei der Prüfstelle oder der Organisation anfordern, welche die HU durchgeführt hat. Die Prüfstelle hat dabei alle Infos gespeichert, die bei der Untersuchung festgehalten wurden. Dafür musst du nur ein paar Daten wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1oder 2 und dein Personalausweis mitbringen.
Wichtig: Wir können vor Ort nur auf HU-Berichte zugreifen, die auch durch unser Ingenieurbüro erstellt wurden. Sollte dein Fahrzeug bei einem anderen KÜS-Partner geprüft worden sein, kannst du diesen Bericht einfach bei https://www.kues-fahrzeugueberwachung.de/berichtskopien/ beantragen.
Wichtig: Bei uns kannst du den Mängelbericht über diesen Link abrufen: https://www.kues-fahrzeugueberwachung.de/berichtskopien/
Fazit
Ein Mängelbericht klingt erstmal schlimmer als es ist, aber es ist kein Grund zur Panik. Wichtig ist: Du bekommst ganz genau gesagt, was zu tun ist. Die Kosten sind überschaubar, solange du dich an die Fristen hältst. Ob du weiterfahren darfst, hängt davon ab, wie gravierend die Mängel sind. Selbst wenn du den Bericht mal verlierst: Kein Problem, die Prüforganisation kann dir eine Kopie ausstellen, und solange alles im System hinterlegt ist, läuft alles ganz normal weiter. Also: Frist einhalten, Mängel beheben, und du bist wieder sicher unterwegs.

